Eine Teilhabeassistenz soll Kindern mit einer körperlichen, seelischen und/ oder geistigen Behinderung den Besuch einer Regelschule/ Förderschule ermöglichen und somit die Teilhabe am Lernen sicherstellen.
Teilhabeassistent*innen ersetzen nicht die Lehrer der Schule und haben somit auch keinen Lehrauftrag. Vielmehr unterstützen sie das Kind oder den Jugendlichen individuell, entsprechend seinem Bedarf. Dieser wird durch eine Bedarfsermittlung seitens des Jugendamtes festgelegt und es werden die Ziele besprochen, die erreicht werden sollen. Danach erteilt das Jugendamt eine Kostenzusage für die Teilhabeassistenz in dem Umfang, der für die Erreichung der Ziele notwendig ist.
Kurz gefasst: Die Aufgabe einer Teilhabeassistenz ist es, sich auf lange Sicht gesehen möglichst überflüssig zu machen. Das bedeutet, dass der Schüler/ die Schülerin im Tagesablauf der Schule in allen relevanten Bereichen unterstützt und gefördert wird und dabei den Schulalltag immer selbständiger bewältigen kann. Dafür sind oft viele kleine Schritte über einen längeren Zeitraum nötig.
Es ist sehr wichtig, dass die THA im engen Austausch mit den Lehrern steht. Die Teilhabeassistenz übernimmt in Absprache und nach Bedarf Teilaufgaben und leistet individuelle Hilfe. Zum Beispiel kann es sein, dass das begleitete Kind Unterstützung beim strukturieren seines Arbeitsplatzes braucht. Es kann auch sein, dass das Kind Begleitung benötigt, um Konflikte mit anderen Schülern gut zu meistern. Wobei genau Hilfe benötigt wird, kann also sehr unterschiedlich sein! Zudem ist der Schulalltag in jeder Schule anders. Der Tagesablauf in der Schule wird durch den Stundenplan bestimmt.
Es kann nötig sein, den Stundenplan in Bezug auf den Lerninhalt und zeitlichen Vorgaben auf die speziellen Bedürfnisse des Kindes abzustimmen. Dafür arbeiten die Lehrkraft, Förderschullehrer und die Teilhabeassistenz eng zusammen. Die Gesamtverantwortung für die Vermittlung von Bildung und des Lehrauftrages liegt bei der jeweiligen Schule bzw. Lehrkraft der Klasse.
Einige Kinder treffen sich schon sehr früh mit ihrer
Teilhabeassistenz und bewältigen gemeinsam den Weg zur Schule, zum
Beispiel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder auch mit Bus und Bahn.
Die Aufgabenbereiche unterscheiden sich auch darin, ob die Teilhabeassistenz durch eine Person mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung/Studium oder einer Person ohne pädagogische Eignung abgedeckt wird. Eine Fachkraft deckt einen umfassenden Aufgabenbereich ab und arbeitet selbstständig, während eine Kraft ohne pädagogische Ausbildung kontinuierlich von den Lehrkräften und der Teamleitung angeleitet wird.
Die Entscheidung darüber, ob ein Kind eine Fachkraft als THA benötigt oder nicht, wird im Rahmen der Bedarfsermittlung durch das Jugendamt getroffen.
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